Homöopathie
Die Homöopathie ist ein Behandlungskonzept, das auf den deutschen Arzt Christian Friedrich Samuel Hahnemann (1755-1843) zurückgeht. Sie basiert auf dem Ähnlichkeits- oder Simile-Prinzip. Es besagt, dass Krankheiten durch Mittel geheilt werden könnten, die bei einem Gesunden ähnliche Symptome hervorrufen, wie sie bei dem Kranken beobachtet werden. Entscheidend bei der Behandlung ist einerseits die Potenzierung der Substanz, andererseits sind es persönliche Rahmenbedingungen. Eine umfangreiche Anamnese ist Grundvoraussetzung für eine zielgerichtete homöopathische Behandlung.
Die Homöopathie wird von der evidenzbasierten Medizin, landläufig Schulmedizin kaum anerkannt. Dagegen wohl als besondere Therapierichtung vom Gesetzgeber. Homöopathische Präparate unterliegen strengen Zulassungsbestimmungen, vor allem, wenn Anwendungsgebiete beansprucht werden.
Soweit diese homöopathisch zubereiteten Produkte keine Zulassung, sondern eine Registrierung besitzen oder von der Registrierung freigestellt sind, werden für diese nach den Bestimmungen des Arzneimittelgesetzes auch keine Anwendungsgebiete ausgewiesen. Hier entscheiden das Wissen und die Erfahrung des Anwenders, respektive Verordners
Schüssler-Salze
Bei den Mineralstoffen nach Dr. Schüssler handelt es sich nicht um herkömmliche Substanzen, wie sie beispielsweise in Nahrungsmitteln vorkommen, sondern sie sind, wie in der Homöopathie, potenziert. Es sind aber ausschließlich Stoffe, die der gesunde Organismus in ausreichender und ausgewogener Menge besitzt. Die Mineralstoffe wirken als Funktionsmittel in der Zwischenzellflüssigkeit, an der Zellmembran oder in der Zelle selbst. Sie greifen aus Sicht der Schüssler Therapeuten regulierend in die Informationsübertragung ein und sollen einen positiven Einfluss auf den gesamten Zellstoffwechsel, den Säure-Basen-Haushalt und das Immunsystem haben. Das Grundprinzip von Dr. Schüßler lautet: „Jedes biochemische Mittel muss so verdünnt sein, dass die Funktion gesunder Zellen nicht gestört, vorhandene Funktionsstörungen aber ausgeglichen werden können.“
Für die Biochemie nach Schüßler sind keine ausreichenden valide wissenschaftlichen Studien zur Wirkung und Wirksamkeit vorgelegt worden. Demzufolge wird die Biochemie nach Schüßler von der evidenzbasierten Medizin, landläufig Schulmedizin genannt, auch nicht anerkannt. Der Gesetzgeber zählt die Schüßler-Salze zu den Homöopathika und damit zu den anerkannten besonderen Therapierichtungen.
Regena-Therapie (Regenaplex-Tropfen)
Die Regenaplexmittel sind homöopathische Komplexmittel mit tiefgreifender Wirkung, die es ermöglichen ganz individuell auf die Krankengeschichte des Patienten einzugehen.
Die REGENA-Therapie ist eine Ganzheits-Zell-Regenerations-Therapie.
Gesundheit ist ein Gleichgewicht des Gesamtstoffwechsels. Eine ursächliche Behandlung ist daher eine Zellstoffwechsel-Therapie, ganz gleich, ob bei akuten oder chronischen Erkrankungen.
Die Therapie beruht auf dem „3-Phasen-Therapie“ Konzept des
„Öffnen – Reinigen – Regenerieren“.
In den 3-Phasen werden die zellularen Blockaden durchbrochen und überwunden.
Spagyrik
Es handelt sich hier um Erfahrungsheilkunde, die von Zimpel und seinen Schülern in die Naturheilkunde eingeführt wurde, wo sich alchemistische Überlegungen mit Grundprinzipien der Homöopathie verquicken. Folgerichtig ordnet der Gesetzgeber die Spagyrika auch den Homöopathika und damit den anerkannten besonderen Therapierichtungen zu.
Der Begriff Spagyrik wird seit Paracelsus für die Herstellung von Heilmitteln mit alchemistischen Methoden verwendet. Der Begriff leitet sich aus den griechischen Worten „Spao“ für trennen und „Ageiro“ für verbinden oder verschmelzen ab. Genauso wie der Mensch, wird auch eine Pflanze in der Dreiheit von Körper, Seele und Geist gesehen. Dabei würde man sagen, dass die festen Bestandteile einer Pflanze der Pflanzenkörper (Sal), die ätherischen Öle die Seele (Sulfur) und ein aus der Pflanze gewonnener Alkohol der Geist (Merkur) ist. Das Grundprinzip der Alchemie „solve et coagula“ bedeutet „trennen und wieder zusammenfügen“. Diesem Prinzip folgend zerlegt die Spagyrik eine pflanzliche, mineralische oder metallische Ausgangssubstanz in ihre „wertvollen“ bzw. „nutzlosen“ Bestandteile und fügt sie dann neu zusammen. Der zur Herstellung von spagyrischen Arzneimitteln notwendige mehrstufige Aufbereitungsprozess von Gärung, Destillation, Veraschung (Kalzination), Extraktion und Filtration erfolgt heute mit Hilfe labortechnischer Verfahren. Die so erhaltene, „veredelte“ Substanz soll heilkräftiger und therapeutisch wirksamer sein als ihr Ausgangsmaterial.
Es wird davon ausgegangen, dass jede spagyrisch aufbereitete Substanz das „Ideal der Heilung“ in sich trägt und so die Regenerations- und Regulationsmechanismen des Körpers stärken soll.
Regena-Therapie und Spagyrik zählen auch zur Homöopathie.
Bachblüten
Bachblüten sind Produkte, die ein englischer Arzt namens Bach in den 30er Jahren des vergangenen Jahrhunderts entwickelt hat. Sie gehören rechtlich bis auf wenige Ausnahmen zu den Lebensmitteln. Es handelt sich vor allem um Blütenessenzen bestimmter Pflanzen, die nach unseren Erkenntnissen sicherlich das Wohlbefinden steigern können. Wir setzen die Bachblüten auch gerne als Unterstützung von Therapien ein, wo sie als Teil einer gezielten und therapeutisch gesteuerten Ernährung beitragen können. Dabei werden dann die ganz unterschiedlichen Bachblüten Produkte nach den Erfahrungen von Bach und seinen Anhängern empfohlen.
Es handelt sich bei dieser Kombination von Therapien mit dem Verzehr von Bachblüten, bzw. der Essenzen um reine Erfahrungsheilkunde ohne wissenschaftlichen Anspruch im Sinne der Schulmedizin, die von Dr. Bach und seinen Schülern in die Naturheilkunde eingeführt wurde. Wissenschaftliche Studien zur Beweisführung der ernährungsphysiologischen Hilfe durch die Bachblüten sind nicht bekannt. Bachblüten sind nach Deutschen Recht auch keine Arzneimittel im Sinne des AMG.
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Die Homöopathie wird von der evidenzbasierten Medizin, landläufig Schulmedizin kaum anerkannt. Dagegen wohl als besondere Therapierichtung vom Gesetzgeber. Homöopathische Präparate unterliegen strengen Zulassungsbestimmungen, vor allem, wenn Anwendungsgebiete beansprucht werden.
Soweit diese homöopathisch zubereiteten Produkte keine Zulassung, sondern eine Registrierung besitzen oder von der Registrierung freigestellt sind, werden für diese nach den Bestimmungen des Arzneimittelgesetzes auch keine Anwendungsgebiete ausgewiesen. Hier entscheiden das Wissen und die Erfahrung des Anwenders, respektive Verordners.